Verordnungen erhalten Sie von Kinderärzten, HNO-Ärzten, Neurologen, Kieferorthopäden und Hausärzten.
Innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung sollten Sie einen Termin mit uns vereinbaren, da das Rezept sonst seine Gültigkeit verliert.
Terminvereinbarungen sind telefonisch oder persönlich in der Praxis mit uns zu vereinbaren.
Je nach Störungsbild und Ermessen des Arztes werden 30, 45 oder 60 Minuten verordnet.
Meist findet die Therapie ein bis zweimal wöchentlich statt. In Ausnahmefällen kann vom Arzt ein höherer Bedarf festgestellt werden.
Die erste Therapie ist eine „Kennlernstunde“. In dieser „Kennlernstunde“ erfolgt ein Anamnesegespräch, in dem Sie die Möglichkeit haben, genau zu schildern, warum Sie zur Logopädie kommen. Danach werden Untersuchungen für die logopädische Diagnostik durchgeführt.
Der Erfolg der Therapie hängt von der Mitarbeit zu Hause ab. Neu erlerntes soll in den Alltag integriert werden. Hierfür ist die Kooperation zwischen Therapeut und Patient sehr wichtig.
Die Zuzahlungspflicht von 10% des Verordnungswertes zzgl. 10 Euro Rezeptgebühr besteht ab dem 18. Lebensjahr. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich.